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1. Vertragsbedingungen

1.1 Zweck

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen der Einzelfirma novalab new media engineering, Florian Moser (nachfolgend novalab genannt), und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Die AGB unterstehen schweizerischem Recht mit novalabs Geschäftssitz als ausschliesslichem Gerichtsstand.

1.2 Entstehung

Ein Vertragsverhältnis entsteht, sobald novalab vom Kunden eine unterschriebene Auftragsbestätigung erhält. Folgeaufträge wie Unterhaltsarbeiten, Wartungsarbeiten, Dokumentationen oder ähnliches können auch mündlich vereinbart werden, unterstehen jedoch weiterhin den hier genannten Bedingungen.

1.3 Vertragsdauer

1.3.1 Dienstleistungen

Das Vertragsverhältnis dauert bis zur Bezahlung der Schlussrechnung durch den Kunden und bis sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjährt sind. Sind im Rahmen der Dienstleistung Produkte entstanden, so sind für deren Nutzung die Bestimmungen zu den Nutzungskonditionen (Ziffer 4) und zur Haftung (Ziffer 5) uneingeschränkt gültig.

1.3.2 Abonnements

Die Dauer von Abonnements (Hosting- und Serviceangebote) sind durch die in der Offerte genannten Laufzeiten bestimmt. Abonnements werden nach Ablauf automatisch um die genannte Laufzeit verlängert, sofern nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf eine Kündigung seitens einer Vertragspartei erfolgt.

1.3.3 Produkte

Werden Produkte (Software, Daten, Grafiken, usw.) dem Kunden zur Nutzung überlassen, bleiben für die Nutzung dieser Produkte die Bestimmungen zu den Nutzungskonditionen (Ziffer 4) und zur Haftung (Ziffer 5) uneingeschränkt gültig.

1.4 Vertragsbestandteile

Neben den AGB ist nur die Auftragsbestätigung fester Bestandteil des Vertrags. Bei Abschluss eines Hosting-Abonnements sind zusätzlich die Nutzungskonditionen des Hosting-Anbieters (wird der Auftragsbestätigung beigelegt) fester Vertragsbestandteil. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, geht die Auftragsbestätigung den AGB vor.

1.5 Abweichungen

Von den AGB teils abweichende bzw. diese ergänzende Vereinbarungen haben nur aufgrund eines von beiden Parteien bestätigten Dokuments Gültigkeit und auf die Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen keinen Einfluss.

1.6 Änderung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können von novalab jederzeit geändert werden. Bei einem bestehenden Vertragsverhältnis wird der Kunde von novalab per E-Mail oder auf dem Postweg über die neuen AGB informiert. Dem Kunden steht in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen das Recht zur Kündigung mit Anspruch auf die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die restliche Vertragsdauer zu. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so anerkennt der Kunde die neuen AGB stillschweigend.

 

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Preise

Die genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Dienstleistungen werden nach Aufwand zum genannten Stundenansatz verrechnet. Die auf der Auftragsbestätigung genannten Kosten für Dienstleistungen werden anhand des geschätzten Aufwands errechnet und dürfen ohne Rücksprache mit dem Kunden um maximal 10% überschritten werden. Überschreitungen von mehr als 10% des genannten Betrages gehen zu Lasten von novalab. Werden jedoch während den Arbeiten zusätzliche Wünsche vom Kunden angebracht, so sind diese immer zusätzlich zu bezahlen. novalab verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden umgehend über mögliche Mehrkosten zu informieren.

2.2 Zahlungsfrist

Wenn in der Auftragsbestätigung nicht anders genannt, ist der gesamte Betrag per Rechnung innerhalb 30 Tagen nach Abschluss des Auftrags zu bezahlen. Bei Vertragsverlängerung wird rund 30 Tage vor Ablauf die nachfolgende Periode in Rechnung gestellt.

Bei Software-Produkten mit einer zeitlich unbefristeten Lizenz behält sich novalab vor, die Möglichkeit zur Nutzung des Produkts durch den Kunden mit technischen Massnahmen zeitlich einzuschränken. Novalab verpflichtet sich jedoch, diese Einschränkung nach vollständiger Bezahlung der Rechnung wieder aufzuheben.

 

3. Rechte und Pflichten

3.1 Pflichten von novalab

novalab verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen zu erbringen. Bei Leistungen die von Dritten abhängig sind, dazu zählen insbesondere Werbung und Suchmaschinen-Marketing, kann keine Garantie auf Erfolg gegeben werden.

3.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde gewährleistet, dass seine Produkte, Dienstleistungen, Inhalte oder die durch Verlinkungen auf andere Internet-Auftritte zugänglichen Inhalte gegen keine bestehenden Gesetze der Schweiz verstossen, insbesondere nicht gewaltverherrlichender, rassistischer oder pornographischer Art sind. Die Inhalte dürfen zudem nicht gegen die guten Sitten verstossen oder sonst einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.

Der Kunde verpflichtet sich weiter, sämtliche wettbewerbsrechtlichen, alle fernmelderechtlichen sowie nationale und internationale urheberrechtliche Vorschriften einzuhalten und auch sonst nicht Rechte Dritter zu verletzen. Er hält die einschlägigen Datenschutzbestimmungen ein und stellt sicher, dass Inhalte Dritter vor der Veröffentlichung auf deren Rechtmässigkeit geprüft werden.

Der Kunde gestattet novalab die Nennung öffentlicher Informationen zum Auftrag zu Referenzzwecken. Erstellt novalab einen Internet-Auftritt für den Kunden, so hat novalab ausserdem das Recht, ihren Namen und das Firmen-Logo auf der Website des Kunden zu platzieren.

3.3 Leistungsunterbindung

Ist der Kunde mit seiner Zahlung im Verzug oder handelt er zuwider der Vertragsvereinbarungen, so ist novalab zur umgehenden Sperrung oder Entfernung des betreffenden Accounts, Servers, Dienstes, Inhalts, Programms usw. berechtigt. Durch Behebung des Missstands kann sich der Kunde wenn nötig von der jeweils ergriffenen Sanktion befreien. Bei einer schwerwiegenden oder wiederholten Verletzung einer Pflicht behält sich novalab die frist- und entschädigungslose Vertragsbeendigung wie auch den Rechtsweg gegen den Kunden vor.

 

4. Nutzungskonditionen

4.1 Bild- und Tonmaterial

novalab behält alle Urheberrechte an dem von ihr erstelltem Bild- und Tonmaterial. Der Kunde hat kein Recht, dieses Material zu verändern oder anderweitig als vereinbart zu nutzen. Die Rechte an den vom Kunden gelieferten Daten verbleiben beim Kunden.

4.2 Software und Daten

novalab stellt dem Kunden im Rahmen eines Auftrags normalerweise Software, Daten und/oder Dokumentationen (folgend zusammengefasst unter dem Begriff „Software") zur Verfügung. Der Kunde erhält das nicht ausschliessliche Recht, die ihm zur Verfügung gestellte Software im vereinbarten Umfange zu nutzen. Die Rechte an den vom Kunden eingelesenen Inhalten verbleiben beim Kunden.

Wird die Software im Rahmen einer Website genutzt, so ist die Nutzung auf die in der Auftragsbestätigung genannte Top- und Second-Level-Domain beschränkt.

Alle Immaterialgüterrechte an der Software und die Rechte an kundenspezifischen Weiterentwicklungen verbleiben bei novalab. Das Recht zur Änderung und Weiterentwicklung und das Recht zur weiteren (insbesondere kommerziellen) Verwendung der Software und von kundenspezifischen Weiterentwicklungen verbleiben vollumfänglich bei novalab.

novalab ist unter keinen Umständen verpflichtet, dem Kunden die Quellcodes zugänglich zu machen.

4.3 nEon Lizenz

nEon, das Content Management System (CMS) von novalab, wird dem Kunden mit einer Lizenz zur Verfügung gestellt. Die Lizenz ist an die auf der Auftragsbestätigung genannte Top- und Second-Level-Domain und IP gebunden und ist zeitlich unbefristet. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung aller verfügbaren Versionen von nEon innerhalb der auf der Auftragsbestätigung genannten Major-Version (eine Lizenz für Version 1.xx berechtigt zum Beispiel zur Nutzung der Versionen 1.0 bis 1.9). nEon wird üblicherweise auf einem Server von novalab betrieben, kann auf Wunsch aber auch auf einem Server des Kunden installiert werden. novalab bietet in diesem Fall jedoch keinen direkten Support und kann für die Funktion von nEon auf diesem Server keine Garantie abgeben. Weiterhin gelten für nEon die Bestimmungen zu „Software und Daten" aus Ziffer 4.2.

4.4 nEon Light

Mit dem Abonnement „nEon Light" mietet der Kunde die Nutzen des nEon Content Management Systems mit eingeschränkter Funktionalität zu monatlich festen Gebühren. nEon wird dazu auf einem Server von novalab installiert und kann nicht auf einen anderen Server transferiert werden. Der Kunde erhält keinen FTP- oder Administrator-Zugriff. nEon Light Accounts werden von novalab gewartet und aktualisiert. Der Account wird ohne zusätzliche Kosten auf alle neuen Versionen innerhalb der auf der Auftragsbestätigung genannten Major-Version (eine Lizenz für Version 1.xx berechtigt zum Beispiel zur Nutzung der Versionen 1.0 bis 1.9) aktualisiert. Bei Kündigung des Abonnements ist der Kunde verantwortlich, dass er seine Inhalte innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags aus dem nEon Account entfernt. Danach kann novalab die Daten ohne weitere Aufforderung löschen. Weiterhin gelten für nEon Light die Bestimmungen zu „Software und Daten" aus Ziffer 4.2.

 

5. Haftung

5.1 Haftung allgemein

Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens novalab, wobei der Anspruch einzig auf den unmittelbar erlittenen Schaden und den Gegenwert der beanspruchten Leistungen beschränkt ist, sowie allfällig gewährten Leistungsgarantien verzichtet der Kunde auf jegliche Art von Haftungsansprüchen gegenüber novalab.

5.2 Veröffentlichte Inhalte

Der Kunde haftet selbst und alleinig für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (darunter fallen auch Links auf Websites). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Inhalte im Auftrag des Kunden von novalab oder vom Kunden selbst veröffentlicht werden.

5.3 Internet Dienste

Eine Garantie für eine jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Dienste im Internet und des Supports kann nicht übernommen werden. novalab reagiert jedoch innert nützlicher Frist auf allfällige Störungen.

novalab übernimmt keine Haftung, wenn Schäden auf nicht beeinflussbare Ursachen (insbesondere höhere Gewalt, vom Internet Service Provider zu verantwortende Störungen, Hackerangriffe etc.) oder auf andere, durch den Kunden zu vertretende Gründe zurückzuführen sind.

 

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

novalab - new media engineering

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Broschüre novalabBroschüre nEonAGB

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